GRÜNE zum Chancengleichheits-Gesetz: Schwere Mängel samt Wiederkehr des Pflege-Regress

Eisenstadt, 16. 1. 2024

Pflegeregress durch die Hintertür
Über drei Jahre schon verschleppt die SPÖ das Chancengleichheitsgesetz, das Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Leben in unserer Gesellschaft ermöglichen soll. An dem nun vorgelegten Entwurf sehen die GRÜNEN allerdings viele Mängel. So soll zum Beispiel der 2018 abgeschaffte Pflegeregress, wonach das Land auf das Vermögen von Angehörigen zur Deckung der Pflegekosten zurückgreifen konnte, durch die Hintertür wieder eingeführt werden: zahlen sollen die Erben. „Wenn die Landesregierung dieses alte Finanzierungsinstrument wieder aus der Mottenkiste holt, führt sie den Pflegeregress durch die Hintertür wieder ein. Und das lehnen wir strikt ab“, zeigt sich die GRÜNE Klubobfrau Regina Petrik schockiert.

LAbg. Mag. Regina Petrik, Grüne

Schulassistenz ohne Rechtsanspruch
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden im Unterricht durch die Schulassistenz unterstützt. An den vergangenen Herbst werden viele dieser Eltern mit Schaudern denken, denn die ausgelagerte landeseigene Soziale Dienste Burgenland GmbH hat Anträge bis weit nach Schulbeginn im September verschleppt und willkürlich – positiv wie negativ – behandelt. Diesen Missstand haben die GRÜNEN im September öffentlich gemacht. Petrik: „Hier bleibt vieles beim Schlechten, denn ohne Rechtsanspruch auf Schulassistenz ist Inklusion nicht gesichert und bleibt vielerorts ein leeres Versprechen.“

Diskriminierung bei Persönlicher Assistenz
Bei der Persönlichen Assistenz fördert die Landesregierung Altersdiskriminierung. Das Land will nämlich, dass mit 65 Jahren Schluss ist. „Das ist nicht einzusehen, weil auch Menschen im Pensionsalter haben ein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, fordert Petrik die Streichung der Altersgrenze.

Ausgrenzung versteckt im Paragraphendschungel
Förderungen gibt es zwar für viele Hilfsmittel, die ein würdiges Leben ermöglichen soll. Wer sich allerdings durch den Paragraphen-Dschungel wühlt, findet auch hier starke Einschränkungen. Schüler*innen, Lehrlinge und Studierende, Menschen mit dauernder Erwerbsunfähigkeit und jene im Pensionsalter bleiben beim Einbau einer barrierefreien Dusche oder der Anschaffung eines Assistenzhundes komplett allein. „Hier wird eine neue Chancen-Ungleichheit geschaffen, die dem Sinn des Gesetzes völlig zuwiderläuft“, kritisiert Petrik.

Fazit: Erster Schritt mit vielen Mängeln
Der vorliegende Entwurf ist zwar ein erster Schritt Richtung Chancengleichheit im Burgenland, aber voller Mängel. „Wenn der Entwurf nicht maßgeblich nachgebessert wird, werden wir dem Gesetz leider nicht zustimmen können. Er ist einfach zu mangelhaft“, fasst Petrik zusammen.

 

Share Button

Related posts